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   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R   

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https://dejure.org/2000,4017
BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R (https://dejure.org/2000,4017)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R (https://dejure.org/2000,4017)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R (https://dejure.org/2000,4017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuzahlung - Leistung - Rehabilitation - Befreiung - Gleichbehandlung

  • Judicialis

    SGB VI § 32 Abs 1; ; SGB VI § 301 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
    Auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Sachentscheidung ist unter diesen Umständen nicht mehr näher einzugehen; insofern wird auf die einschlägigen Entscheidungen vom heutigen Tage in den Rechtsstreitigkeiten B 4 RA 52/99 R und B 4 RA 72/99 R hingewiesen.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
    Auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Sachentscheidung ist unter diesen Umständen nicht mehr näher einzugehen; insofern wird auf die einschlägigen Entscheidungen vom heutigen Tage in den Rechtsstreitigkeiten B 4 RA 52/99 R und B 4 RA 72/99 R hingewiesen.
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
    Die Widerspruchsstelle kommt als zuständig für die Entscheidung über Grund und Höhe eines gegen den Versicherten gerichteten Anspruchs des Rehabilitationsträgers allein dann in Betracht, wenn sie auf statthaften (vgl Urteil des Senats in SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f) Widerspruch hin gesetzlich ermächtigt ist, anstelle der Ausgangsbehörde eine erneute Sachentscheidung vorzunehmen (§§ 78 Abs. 1 Satz 1, 85 Abs. 2 SGG).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
    Ergänzend hat der Kläger auf das Urteil des 5. Senats vom 23. Februar 2000 im Rechtsstreit B 5 RJ 6/99 R und den Umstand hingewiesen, daß sich aus dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung nach der eigenen Auffassung der Beklagten in den BfA-Mitteilungen Nr. 2/2000 vom 14. März 2000 nachteilige Auswirkungen nicht ergäben.
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Eine ursprüngliche sachliche (Verwaltungs-)Zuständigkeit der Widerspruchsstelle ist nicht gegeben (BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 57/99 R - Juris RdNr 17 - auch zur Beachtlichkeit dieses Verfahrensfehlers iS von § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB X) .
  • LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU); Anspruch auf

    Der Bestandskraft stünde auch nicht entgegen, dass die Beklagte zu einer erstmaligen Sachentscheidung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ohnehin nicht befugt ist (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 57/99 R), weil eine kompetenzwidrige Entscheidung der Widerspruchstestelle zwar rechtswidrig wäre, aber keine Nichtigkeit nach sich zöge.
  • SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 739/12

    Zu den Folgen von Verfahrens- und Formfehlern eines Widerspruchsbescheides.

    Allenfalls die absolute Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde könnte einen schweren und offensichtlichen Fehler darstellen, beispielsweise dann, wenn die Behörde in absurder Weise grob fehlerhaft ihre Zuständigkeit angenommen hätte, obwohl sie für den Erlass des Verwaltungsaktes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig sein konnte, weil sie keinerlei sachlichen Bezug zu diesem Aufgabengebiet hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KR 76/97 R -, juris, Rn. 30), wenn die Widerspruchsbehörde sich die ursprüngliche Zuständigkeit der Ausgangsbehörde anmaßt (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R -, juris, Rn. 17) oder wenn sie zum zweiten Mal in derselben Sache einen Widerspruchsbescheid erlässt (BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 -, juris, Rn. 29).
  • LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02

    Anspruch auf höheres Krankengeld ; Zulässigkeit einer kombinierten

    Auch wenn er insoweit funktionell unzuständig gewesen wäre, folgte daraus nicht die Nichtigkeit dieses Verwaltungsaktes (vgl. BSG SozR 1500 § 54 Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R), sondern allenfalls dessen Aufhebbarkeit nach § 42 Satz 1 SGB X, sofern eine isolierte Anfechtungsklage erhoben ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 24 KR 23/04

    Kostenerstattung für Amalgamausleitung

    Damit liegt insoweit keine erstmalige Entscheidung über den Anspruch auf Kostenerstattung, also ein Erstbescheid, den der Widerspruchsausschuss wegen insoweit funktioneller Unzuständigkeit nicht hätte erlassen dürfen (vgl. dazu BSG, SozR 1500 § 54 Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R), sondern eine Widerspruchsentscheidung vor.
  • LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03

    Kostenerstattungsanspruch für eine durchgeführte interstitielle Brachytherapie;

    Damit liegt keine erstmalige Entscheidung über den Anspruch, also ein Erstbescheid, den der Widerspruchsausschuss wegen insoweit funktioneller Unzuständigkeit nicht hätte erlassen dürfen (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 54 Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R), sondern eine Widerspruchsentscheidung vor.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - L 16 R 55/19

    Ausschluss einer selbständigen Regelungsbefugnis der Widerspruchsstelle des

    Eine ursprüngliche sachliche (Verwaltungs-)Zuständigkeit der Widerspruchsstelle ist nicht gegeben (vgl schon BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R - juris - Rn 17 - auch zur Beachtlichkeit dieses Verfahrensfehlers iS von § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB X).
  • LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Allenfalls die absolute Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde könnte einen schweren und offensichtlichen Fehler darstellen, beispielsweise dann, wenn die Behörde in absurder Weise grob fehlerhaft ihre Zuständigkeit angenommen hätte, obwohl sie für den Erlass des Verwaltungsaktes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig sein konnte, weil sie keinerlei sachlichen Bezug zu diesem Aufgabengebiet hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KR 76/97 R -, juris, Rn. 30), wenn die Widerspruchsbehörde sich die ursprüngliche Zuständigkeit der Ausgangsbehörde anmaßt (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R -, juris, Rn. 17) oder wenn sie zum zweiten Mal in derselben Sache einen Widerspruchsbescheid erlässt (BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 -, juris, Rn. 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 1416/13
    Da nach § 42 Satz 1 i.V.m. § 62 Halbsatz 2 SGB X lediglich ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit die Aufhebung nicht begründen kann, stellt die fehlende sachliche und funktionelle Zuständigkeit einen beachtlichen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung des Widerspruchsbescheides führt (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 40/05 R - juris, Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2007 - L 17 R 557/05 - juris, Rn. 21).
  • LSG Bayern, 22.01.2008 - L 6 R 131/06

    Zulässigkeit einer Entscheidung im Widerspruchsbescheid über einen erstmals im

    Darüber hinaus hätte die Klage als unzulässig abgewiesen werden müssen, weil eine anfechtbare Ausgangsentscheidung noch nicht vorgelegen hat und die Aufhebung des Widerspruchsbescheides dem notwendigen Vorverfahren den Boden entzieht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 21.06.2000 Az.: B 4 RA 57/99 R und vom 18.05.2006 Az.: B 4 RA 40/05 R).
  • LSG Brandenburg, 09.03.2005 - L 24 KR 5/04

    Kostentragungspflicht hinsichtlich der durch eine Behandlung im Wunschkrankenhaus

  • LSG Berlin, 07.05.2003 - L 6 RA 56/02

    Anspruch auf höhere Versichertenrente und Witwenrente; Geltung der

  • LSG Hessen, 24.07.2017 - L 1 KR 298/15
  • LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 144/03

    Anspruch auf höhere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung von

  • LSG Berlin, 24.07.2003 - L 8 RA 46/98

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes und Erstattungsforderung;

  • LSG Bayern, 09.02.2007 - L 7 B 13/07

    Zulässigkeit einer späteren Erstattungsentscheidung im Rahmen eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 8 SO 48/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 22 U 22/08
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